Aktuelles
Neue Angebote
Neues aus dem Verein, ASV HH und LSFV
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde!
Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch darauf hinweisen, dass an unserer Teichanlage in Linau kein Wasser angestaut werden darf. Keiner – und das möchte ich ausdrücklich hier betonen – ist berechtigt, Veränderungen am oder im Graben vorzunehmen. (Hiermit ist gemeint Bohlen oder Bretter einzusetzen oder andere Gegenstände zu verwenden um Wasser anzustauen.) Solltet Ihr ein Vereinsmitglied oder auch unberechtigte Personen dabei antreffen, bitten wir dies unverzüglich unserem 1. Vorsitzenden Norbert Herrmann zu melden. Wenn möglich in solchen Fällen die Personalien feststellen. Wir bekommen ganz große Probleme mit der Wasserwirtschaft, wenn in Linau unberechtigter Weise, Wasser gestaut und damit aus dem Graben entnommen wird.
Vielen Dank für Eure Mitarbeit!
Anfütterverbot in Hamburger Seen
Der Angelsport-Verband Hamburg hat ab September 2011 in allen stehenden Verbandsgewässern ein Anfütterverbot erlassen. Betroffen sind davon die Stipper, aber vor allem auch die Karpfenangler. Auslöser für dieses Verbot waren Beobachtungen von Tauchern im Oortkatensee. Sie entdeckten große Mengen von Boilies am Gewässergrund, die nicht von Karpfen gefressen wurden und gammelten.
Das Verbot gilt für die Gewässer: Hummelsee, Alte Süderelbe, Eichbaumsee und Oortkatensee.
Beim Feederfischen ist das Anfüttern mit dem Futterkorb weiterhin gestattet.
Vorerst wird die Fischereiaufsicht Aufklärungsarbeit bei den Anglern betreiben und sie können bei Wiederholung einen Platzverweis aussprechen.
Kunstköder
Sind nun auch in unseren Vereinseigenen Gewässern erlaubt.
Mit Beginn der neuen Angelsaison ist das Angeln mit Kunstködern bis auf Widerruf erlaubt. Dabei sind die Schonzeiten einzuhalten und der Zander bleibt ein Hegefisch und ist somit schonend zurück zu setzen.
Newsletter des Angelsportverband-Hamburg (ASV-HH)
Die Themen heute:
Derzeitiger Stand zur schleswig-holsteinischen Fischereiabgabe für Angler aus anderen Bundesländern
Auf Nachfrage des Angelsport-Verband Hamburg wie und in welcher Form (Überweisung oder Barzahlung) Nicht-Schleswig-Holsteiner die Fischereiabgabe künftig zahlen können und welche Ausgabestellen
hierfür evtl. zur Verfügung stehen werden, erhielten wir heute vom Fischereireferenten im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein nachfolgende
Antwort:
Auszug aus der Antwort-Mail
.... Erst in der Neufassung der Durchführungsverordnung zum Landesfischereigesetz (DVO-LFischG) werden die Zahlungsmodalitäten für Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern geregelt. An
der Neufassung der DVO wird derzeit gearbeitet. Mit einer Verabschiedung rechne ich frühestens Ende des ersten Quartals nächsten Jahres, wenn die erforderlichen Beteiligungsverfahren abgeschlossen
sind.
Im Moment kann ich Ihnen daher keine genaue Auskunft geben. Ich versichere Ihnen aber, dass es unser Ziel ist, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten.
Erst wenn die Neufassung der DVO in Kraft tritt, müssen Fischereischeininhaber aus anderen Bundesländern in Schleswig-Holstein die Fischereiabgabe zahlen.....
Auszug
Ende
Mit anderen Worten, es bleibt vorläufig alles wie bisher und Hamburger Angler, sowie auch Angler aus anderen Bundesländern können eine entspannte Brandungssaison genießen.
Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht als Artenkiller?!
Die
Landessportfischerverbände (LSFV) Schleswig-Holstein und Niedersachsen und die Vereinigung für Fischerei und Gewässerschutz Bereich Lüneburg (VFGL) fordern als unmittelbar betroffene
Fischereiausübungsberechtigte den Energiekonzern Vattenfall auf, sofort den Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks Geesthacht einzustellen. Mitzeichner einer gemeinsamen Erklärung sind der Verband
Deutscher Sportfischer, der Angelsportverband Hamburg (ASV-HH), der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, der Landesnaturschutzverband (LNV) Schleswig-Holstein und die Gemeinschaftsinitiative
Elbefischerei (GI Elbe). Bis alle erforderlichen Maßnahmen des Fisch- und sonstigen Artenschutzes nach dem aktuellen Stand der Technik umgesetzt sind, sollte das Kraftwerk abgeschaltet bleiben.
In Folge der Senkung des sogenannten Wasserpfennigs hat Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Jost de Jager im November die Wiederaufnahme des Betriebs des Pumpspeicherkraftwerks in Geesthacht gestartet, ohne dass die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Wasserlebewesen getroffen wurden. Die Verbände prüfen zurzeit, wie juristisch gegen die vom Land Schleswig-Holstein erteilte Betriebsgenehmigung vorgegangen werden kann. Dabei wird entscheidend sein, ob Verletzungen nationaler und europäischer Vorschriften vorliegen und vom Betreiber und den Behörden eventuell wissentlich in Kauf genommen wurden.
Bis zu 140 Kubikmeter Wasser je Sekunde darf das Pumpspeicherwerk der Elbe entnehmen. Das entspricht etwa der Hälfte des mittleren Niedrigwasserabflusses der Elbe in diesem Bereich. Bis zu unglaublichen 360 Kubikmeter Wasser je Sekunde könnten wieder in die Elbe zurückfließen.
Aufgrund des Fehlens von Fischschutzanlagen gehen die Natur- und Umweltschutzverbände davon aus, dass täglich......
Zum weiterlesen auf den Link klicken http://www.asvhh.de/index.php/sonstige-dokumente.html
