Jugendordnung des ASV "Frühauf" Düneberg v. 1919 e.V.

 

Anlage zur Satzung des Sportangelvereins

 

Die Leitung der Jugendgruppe besteht aus dem

  1.    Jugendgruppenleiter

  2.    dessen Stellvertreter

Sie werden von den Mitgliedern der Jugendgruppe auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wahl erfolgt im Wechsel. Die beiden Jugendgruppenleiter bedürfen nach ihrer Wahl der Bestätigung der Jahreshauptversammlung des Vereins. Die Jugendgruppe führt ein Jugendleben nach eigener Ordnung. Sinn und Zweck der Jugendgruppenarbeit ist, die Jugendlichen zu waidgerechten Sportfischern zu erziehen, staatsbürgerlich zu schulen und im jugendpflegerischen Sinn zu betreuen.

Die Jugend des Verbandes Deutscher Sportfischer e.V. bekennt sich zur olympischen Idee.